Janina Limbrock-Smonig
Psychologische Psychotherapeutin
Kosten
Abrechnung
Jeder Patient kann sich in meiner Privatpraxis behandeln lassen: Die Abrechnung erfolgt nach der gültigen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) sowie nach den neuen Abrechnungsempfehlungen, auf die sich die Bundespsychotherapeutenkammer, Bundesärztekammer, Beihilfeträger von Bund und Ländern (Ausnahme Hamburg und Schleswig-Holstein) sowie der Verband der privaten Krankenversicherung zum 1. Juli 2024 geeinigt haben.
Private Krankenversicherung/Beihilfe: Psychotherapie wird von privaten Krankenversicherungen sehr unterschiedlich finanziert. Häufig wird eine maximale Zahl von Stunden übernommen oder nur ein bestimmter Prozentsatz der Kosten. Klären Sie deshalb unbedingt vorher mit Ihrer Kasse, welche Leistungen übernommen werden und stimmen Sie sich mit mir ab. Unter Umständen muss ein Teil meines Honorars selbst gezahlt werden.
Selbstzahler: Selbstverständlich können Sie Psychotherapiestunden auch selbst zahlen. Es bedarf dazu keinerlei Anträge oder Wartezeiten auf eine Bewilligung. Darüber hinaus bevorzugen manche Menschen, wenn eine Therapie bei Institutionen nicht aktenkundig wird. Dies ist z.B. vor Abschluss von einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder vor einer Verbeamtung sinnvoll!
Gesetzliche Krankenversicherung: Da meine Privatpraxis nicht zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen ist, können die Behandlungskosten nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet werden. In begründeten Ausnahmefällen ist jedoch auch die Kostenerstattung durch die gesetzlichen Kassen möglich. Entscheidend ist hierbei der Nachweis, dass Sie in zumutbarer Zeit keinen geeigneten Therapieplatz bei einem Therapeuten mit Kassenzulassung erhalten haben. Informieren Sie sich dazu am besten bei Ihrer Krankenversicherung. Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass mein Honorar höher ausfällt als die festgelegten Kassensätze. Ein moderater Betrag muss daher von Ihnen selbst gezahlt werden.

Kosten
Einzelsitzungen:
- Das Honorar für eine 50-minütige Sitzung beträgt für Privatversicherte zwischen 130.- € und 169.- €., für Selbstzahler 150.- €. Hinzu kommen ggf. Kosten für Berichte oder Testdurchführungen.
Coaching:
- Coaching ist keine Heilbehandlung und wird folglich nicht von den Krankenkassen übernommen. Dafür können Sie die Ausgaben in vielen Fällen als Werbungskosten oder Betriebsausgaben von der Steuer absetzen. Ihre Steuerberatung gibt hierzu nähere Auskunft. Für eine 50-minütige Coaching Sitzung wird eine Rechnung von 170.- € in Rechnung gestellt.
Gruppentherapie:
- Gruppentherapie wird im Regelfall von den Krankenversicherungen übernommen. Eine 100-minütige Sitzung kostet je nach Gruppengröße zwischen 65.- € und 80.- €.
Paartherapie:
- Für eine 70-minütige Sitzung berechne ich 190.- €. Paartherapie ist keine Kassenleistung, die Kosten müssen daher selbst getragen werden
Systemische Familienmediation:
- In der Regel werden ein bis drei Sitzungen á 2 bis 2,5 Stunden veranschlagt. Die Kosten pro Sitzung belaufen sich auf 350.- € bis 400.- €. Falls ein Samstagstermin gewünscht ist, kommt ein angemessener Zuschlag hinzu. Die Kosten sind selbst zu tragen.
Informatives Erstgespräch
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